Impfservice in der Apotheke
In Zukunft sollen Impfungen laut Gesetzesentwurf in Deutschland auch in Apotheken angeboten werden.
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Die Bundesregierung hat im Juni 2024 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, dass deutsche Apotheken künftig nicht nur Grippe- und Coronaimpfungen, sondern fast alle Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen durchführen dürfen. Dazu gehören Impfungen gegen Diphtherie, Hepatitis, Keuchhusten, Tetanus oder Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Mit dem niedrigschwelligen Angebot soll die Prävention von Infektionskrankheiten verbessert werden. Deutschland folgt damit dem Beispiel von sieben weiteren europäischen Ländern wie Schottland und der Schweiz. Auslöser war die Coronapandemie. In Schweden kann man sich jetzt sogar spontan und ohne Voranmeldung in sogenannten Impfshops impfen lassen.
In Schweden führt eine Krankenschwester die Impfung durch, während ein Arzt zwar die Verantwortung trägt, aber nicht immer vor Ort ist. Anders in Deutschland: Hier müssen Apotheker zunächst eine 14-stündige Schulung absolvieren: Dazu gehören neben dem Selbststudium eine Lektion über die Infektionserreger und ihre Krankheiten, eine Lektion über die Durchführung der Impfung sowie ein umfangreiches praktisches Training. Zusätzlich ist eine Erste-Hilfe-Qualifikation für den Umgang mit möglichen Impfreaktionen erforderlich.
Erwartungsgemäß stößt das neue Vorhaben bei der Ärzteschaft auf erhebliche Vorbehalte. Auch die Apotheker befürchten einen erheblichen Mehraufwand bei zu geringer Honorierung. Spanische und österreichische Ärzte wiederum lehnen die Apothekenreform grundsätzlich ab. Selbst Grippe- und Coronaimpfstoffe sind dort nicht mehr in Apotheken erhältlich.





